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Deutsche Umwelthilfe geht gegen Mehrwegmuffel vor

Deutsche Umwelthilfe (DUH) bläst zur Jagd auf Mehrwegmuffel und hat einer Pressekonferenz vom Donnerstag angekündigt, juristisch gegen Unternehmen vorzugehen, die die Mehrwegangebotspflicht nicht oder nicht ausreichend beachten. Die DUH behauptet, bei stichprobenartigen Testbesuchen bei 16 großen Anbietern von Speisen und Getränken zum Mitnehmen aus verschiedenen  Branchen Verstöße gegen die seit Jahresbeginn geltende Pflicht festgestellt zu haben. Es soll sich nach Aussage der DUH unter anderem um eigene und Franchise-Standorte von Starbucks, Edeka, Rewe, Yormas, Cineplex, Cinestar und Cinemaxx handeln. Aber auch Betriebe des Bäckerhandwerks wie etwa Steinecke und die Wiener Feinbäckerei sollen darunter sein, sowie Backwerk. Gegen diese Unternehmen habe die DUH nun juristische Verfahren gestartet.

Wie wir bereits im Newsletter Krusten & Krumen vom Oktober 2022 berichtet haben, sind Unternehmen, die zubereitete Speisen und Getränke zum Mitnehmen in Einwegbehältnissen anbieten, verpflichtet, ihren Kunden auch eine Mehrwegalternative anzubieten. Bei Speisen gilt das dann, wenn sie regulär in Einwegverpackungen angeboten werden, die aus Kunststoff bestehen oder mit Kunststoff beschichtet sind und aus denen die Speisen in der Regel verzehrt werden. Ausnahmen gelten für kleine Unternehmen, wobei umstritten ist, ob die gesetzlichen Vorschriften auch kleine Standorte größerer Unternehmen ausnehmen.

Erste Klarstellungen zu den neuen Vorschriften geben Merkblätter einzelner undesländer. Das Bundesumweltministerium hat die Veröffentlichung eines bundesweit geltenden Merkblattes angekündigt, das aber noch auf sich warten lässt. Aus diesem Grund halten sich bislang auch behördliche Kontrolleure zurück. Die DUH fühlt sich offenbar deshalb berufen, Jagd auf Betriebe zu machen, die auf die offizielle Klarstellung warten.